Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 01.05.2005)

  1. Geltungsbereich / Geschäftsbedingungen des Gastes
    • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge mit dem ROBINSON Club Fleesensee, d.h. für die Überlassung von Zimmern sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Clubs.
  2. Vertragsschluss
    • Die Reservierungsanfrage des Gastes ist grundsätzlich unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Club und dem Gast kommt erst zustande, wenn der Club die Reservierungsanfrage bestätigt und der Gast diese Reservierungsbestätigung an den Club unterschrieben zurücksendet (Rückbestätigung) oder wenn der Gast Leistungen des Clubs tatsächlich wahrnimmt.
    • Nimmt der Gast die Reservierungsbestätigung nicht an, kann der Club den Gast unter Fristsetzung zur Rückbestätigung auffordern. Antwortet der Gast nicht innerhalb der gesetzten Frist, ist der Club nicht mehr an die Reservierungsbestätigung gebunden.
  3. Leistungen des Clubs
    • Der Club ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vertraglich geschuldeten Leistungen (im folgenden LEISTUNG, LEISTUNGEN) zu erbringen.
    • Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung, sofern im Vertrag keine andere Uhrzeit schriftlich vereinbart wird. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  4. Pflichten des Gastes
    • Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die für von ihm in Anspruch genommenen, weiteren Leistungen geltenden Preise des Clubs zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Clubs an Dritte.
    • Für die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken hat der Gast die vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs einzuholen.
    • Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Club spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer späteren Rückgabe kann der Club bei zusätzlicher Nutzung des Zimmers zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr 50 %, im Falle einer zusätzlichen Nutzung über 18.00 Uhr hinaus 100 % des Tagespreises in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem Club nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Zahlungsbedingungen
    • Die vereinbarten Preise (im folgenden PREIS, PREISE) enthalten die jeweilige gesetzliche MWSt.
    • Der Club ist berechtigt, bei Vertragsschluss die Vorauszahlung der PREISE zu verlangen. Die Höhe und die Zahlungsbedingungen werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
  6. Leistungsänderungen
    • Änderungen oder Abweichungen einzelner LEISTUNGEN von dem vereinbarten Inhalt des Hotelaufnahmevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Club nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der LEISTUNGEN nicht beeinträchtigen.
    • Der Club ist verpflichtet, den Gast über LEISTUNGSänderungen oder -abweichun­gen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggfs. wird er dem Gast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
    • Der Gast hat die Rechte aus Ziff. 6.2. unverzüglich nach der Erklärung des Clubs über die Änderung der LEISTUNG diesem gegenüber geltend zu machen.
  7. Rücktritt des Gastes (Stornierung, Nichtantritt)
    • Der Gast kann bis zum Beginn der LEISTUNG vom Hotelaufnahmevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Club. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
    • Tritt der Gast vom Hotelaufnahmevertrag zurück, so kann der Club Ersatz seiner bisherigen Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der LEISTUNGEN zu berücksichtigen.
    • Der Club kann diesen Ersatzanspruch entweder konkret berechnen, oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Bedingungen in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis der LEISTUNG pauschalieren:

      - bis 30 Tage* 20% des PREISES
      - ab 29. bis 22. Tag* 25% des PREISES
      - ab 21 bis 15. Tag* 35% des PREISES
      - ab 14. bis 8 .Tag* 50% des PREISES
      - ab 7. bis 1. Tag* 65% des PREISES
      - bei Rücktritt am Tag des Beginns oder
      Nichtinanspruchnahme der LEISTUNG 80% des PREISES.
      (*= vor Beginn der vertraglich geschuldeten Leistung)

    • Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Club entstandene Schaden niedriger als die gemäss Ziffer 7.2 und 7.3 geforderte Pauschale ist.
    • Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung des Clubs gelten entsprechend für den Rücktritt von einzelnen LEISTUNGEN, sowie, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
  8. Rücktritt des Clubs; außerordentliche Kündigung
    • Wird die Vorauszahlung gemäss Nr. 5.2. auch nach Verstreichen einer angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, ist der Club zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Club hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    • Der Club ist zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn
      - der Gast die LEISTUNG ungeachtet einer Abmahnung mit Kündigungsandrohung des Clubs nachhaltig stört, so dass der Club begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruch­nahme der Clubleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Clubs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Clubs zuzurechnen ist, der Gast Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht hat, eine unbefugte Unter-/Weitervermietung gemäß Ziff. 4.2. vorliegt.
      Der Club behält in diesem Fall den Anspruch auf Zahlung des PREISES; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
  9. Höhere Gewalt
    • Wird die LEISTUNG infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl der Gast als auch der Club den Vertrag bzgl. dieser LEISTUNG kündigen.
    • Der Club behält im Falle der Kündigung seinen Anspruch auf den PREIS, jedoch gemindert in dem Verhältnis, in dem zum Zeitpunkt.
  10. Haftung des Clubs für eingebrachte Sachen des Gastes
    • Wird die LEISTUNG infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl der Gast als auch der Club den Vertrag bzgl. dieser LEISTUNG kündigen.
    • Der Club behält im Falle der Kündigung seinen Anspruch auf den PREIS, jedoch gemindert in dem Verhältnis, in dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Wert der Leistung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hätte.
  11. Haftung des Clubs im Übrigen
    • Schadensersatzansprüche gegen den Club sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, der Club, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Übernahme einer Garantie. Der Club haftet in gleicher Weise, wenn von einem seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Mitarbeiter oder Erfüllungs­gehilfen eine Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, leicht fahrlässig verletzt wird.
    • Soweit der Club dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn das schadensauslösende Ereignis durch den Club, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
    • Soweit der Club gemäss dem Vorstehenden aus dem Vertrag haftet, wird die Haftungssumme auf das Dreifache des PREISES beschränkt.
    • Alle Schadensersatzansprüche gegen den Club verjähren in 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.
    • Resultieren die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, anfänglicher Unmöglichkeit oder verschuldeter Unmöglichkeit, findet vorstehende Haftungsbegrenzung keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn das Leben, der Körper oder die Gesundheit aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Clubs, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen geschädigt wird.
    • Soweit die Haftung des Clubs ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsge­hilfen des Clubs.
  12. Schlussbestimmungen
    • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
    • Erfüllungs-/Zahlungsort, ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselrechtsstreitigkeiten - ist der Sitz des Clubs.
    • Es gilt deutsches Recht.
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts­bedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. [RCH/VW 01.05.2005]

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